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Netzpolitik.org hat heute morgen nähere Details über die Hausdurchsuchung eines Bloggers bekannt gemacht:
Die auf Wikileaks aufgetauchte Sperrliste von kinderpornographischen Websites der dänischen Behörden ist nun einem Blogger, der einen Beitrag des Blogs schutzalter verlinkte, welcher auf die Sperrliste verlinkte in Form einer Hausdurchsuchung am vergangenen Freitag zum Verhängnis geworden.
Laut Begründung der Hausdurchsuchung (PDF) ist durch ihr/sein Posting “davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat,” und ferner ist es “ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines/ihres Computers gespeichert hat
Letzteres ist natürlich strafbar.
Udo Vetter von Law Blog schreibt darüber:
Die Sperrliste ist mittlerweile auch auf Wikileaks aufgetaucht. Für die deutschen Ermittlungsbehörden ein willkommener Anlass, Ermittlungsverfahren einzuleiten und Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Und zwar gegen deutsche Seitenbetreiber, die sich lediglich an der Diskussion über Internetsperren beteiligen und hierbei direkt oder indirekt auch auf die Sperrliste verlinken. [...]
Die Begründung im Durchsuchungsbeschluss gegen den Weblog-Verlinker ist bemerkenswert: Aus dem Umstand, dass der Betreffende auf das Weblog verweist, in dem die Sperrliste auf Wikileaks verlinkt wird, wird der Schluss gezogen, er habe auch auf der Sperrliste verzeichnete Seiten angesurft, so dass sich Kinderpornos zumindest im Zwischenspeicher seines Computers befinden dürften.
Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte – wie vom Gesetz gefordert – einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen.
Das wäre bis vor kurzem kaum denkbar gewesen und zeigt wie weit ab dieses Land mittlerweile von den rechtsstaatlichen Verhältnissen abgekommen ist.
Bei einer Person, die anonym bleiben möchte, da sie Repressalien der Öffentlichkeit fürchtet, ist vor kurzem eine Hausdurchsuchung und eine umfangreiche Beschlagnahmung durchgeführt worden, und zwar aufgrund der konkreten Tatsache, dass diese Person ein Weblog verlinkt hat!
In wie fern die Sachlage auch Illuminous Days betrifft ist unklar. Fakt ist allerdings das auch hier zu einem Blog verlinkt wird, der nicht nur die dänische, sondern auch weiter Sperrlisten verlinkt. Allerdings wird sich im Impressum auch von allen Links distanziert. Aber ich glaube das interessiert die Ermittler im Zweifelsfalle einen Scheißdreck.
Wenn die Zensur von Inhalten, die für eine sinnvolle und notwendige Diskussion im Sinne der Demokratie, weitergeht, sehe ich für Deutschland keine rosige Zukunft. 2009, das neue 1984.
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3 Kommentare to “Law and Order?”
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Robert Sagt:
März 6th, 2009 at 09:48äh das stimmt so nicht. Das lawblog verschweigt nämlich ebenso wie viele andere Blogs, die einfach nur abschreiben ein paar wichtige details. Es ging nie um das verlinken! siehe: http://www.carechild.de/news/aktuelle_news/erneute_kinderporno_ermittlungen_gegen_krumme13_chef_dieter_g._567_81.html
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Robert Sagt:
März 6th, 2009 at 09:49also zumindest nie um das REINE verlinken :-)
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Drake Sagt:
März 6th, 2009 at 11:58Oha. Das ist ja interessant. Danke für die Information, nachher werde ich nen edit drunter setzen.
Das zeigt wieder, dass das Internet nicht nur schnell Informationen verbreitet, sondern auch nach dem Stille-Post-Prinzip Informationen verändert werden, ohne, dass dies die Absicht ist.
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